Ergotherapie
Die Ergotherapie ist ein medizinisches Heilmittel und wird bei gesundheitlich beeinträchtigten Menschen jeden Alters vom Arzt verschrieben.
Die Ergotherapie ist eine alltagsbezogene, ganzheitliche Behandlung, die sich am individuellen Alltag des Patienten sowie seiner Handlungsplanung und Ressourcen orientiert.
Ziel der ergotherapeutischen Behandlung ist das Wiedererlangen der Handlungsfähigkeit und damit der größtmöglichen Selbständigkeit im häuslichen, schulischen und beruflichen Alltag.
Fachbereiche:
· Neurologie
· Geriatrie
· Orthopädie
· Pädiatrie
· Arbeitstherapie
· Psychiatrie
Inhalte:
· Sensomotorisch/ perzeptive Behandlung
· Neuropsychologisch orientierte
Behandlung
· Motorisch-funktionelle Behandlung
· Beratung zur Integration in das häusliche
und soziale Umfeld
· Hilfsmittelberatung
· Belastungserprobung
· Computerunterstütztes
Hirnleistungstraining
· Beratung und Training zum Gelenkschutz
· Atemtherapie
· Wiedereingliederung in den Arbeitsprozess
· Angehörigenberatung

Ute Bargmann-Fiegert
(Ergotherapeutin, Kinaesthetics-Trainerin II)
Bis 1996 als Bandagisten in der Orthopädietechnik mit unterschiedlichen Schwerpunkten (Institutionen, Sanitätshäusern, Arztpraxen) tätig.
2000 Ausbildung zur Ergotherapeutin.
Arbeitsschwerpunkte in der Neurologie, Geriatrie, Orthopädie.Fortbildungen:
Kinaesthetic, Basale Stimulation, Cranio Sakrale Therapie, Handtherapie, Perfetti.Weiterbildung:
Ausbildung zur Kinaesthetics-Trainerin am Kinaesthetics Institut Deutschland.-
Ergotherapie - ein Weg zu mehr Selbstständigkeit
Ergotherapie beruht auf medizinischer und sozialwissenschaftlicher Grundlage und ist ein ärztlich zu verordnenendes Heilmittel.
Ergotherapie hat zum Ziel, Menschen dabei zu helfen, eine durch Krankheit, Verletzung oder Behinderung verlorengegangene bzw. nicht vorhandene Handlungsfähigkeit im Alltagsleben wieder zu erreichen.
Handlungsfähig im Alltagsleben zu sein bedeutet, dass der Mensch die Aufgaben, die er (und die Gesellschaft) sich stellt für sich zufriedenstellend erfüllen kann.
In der Ergotherapie geht es nicht nur um mechanische Wiederherstellung körperlicher, geistiger oder psychischer Funktionen, sondern darum, dass der Mensch die verschiedenen Rollen und die damit verbunden Aufgaben in seinem Leben wieder bestmöglichst einnehmen kann. Das Erreichen von größtmöglicher Selbständigkeit und Unabhängigkeit im Alltags- und/oder Berufsleben ist das Ziel.
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Verordnungshinweise (für Ärzte)
Laut Heilmittelverordnung vom 1. Juli 2001 kann eine ergotherapeutische Behandlung verordnet werdenbei:
Erkrankungen des Stütz- und Bewegungssystems überwiegend der oberen Extremität
Wirbelsäulenerkrankungen
A motorisch-funktionelle Behandlung
Unfall-, Gelenk- und Wiederherstellungschirurgie
Wahlweise A motorisch-funktionelle Behandlung oder B sensomotorisch-perzeptive Behandlung, zusätzlich C1 thermische Anwendung, C2 Versorgung mit temporären Schienen
Amputationen / angeborene Fehlbildungen
Wahlweise A motorisch-funktionelle Behandlung oder B sensomotorisch-perzeptive Behandlung, zusätzlich C1 thermische Anwendung
Sympatische Reflexdystrophie / Sudeck
Wahlweise A motorisch-funktionelle Behandlung oder B sensomotorisch-perzeptive Behandlung, zusätzlich C1 thermische Anwendung, C2 Versorgung mit temporären Schienen, C2 Versorgung mit temporären Schienen
Gelenk- und Weichteilerkrankungen
A motorisch-funktionelle Behandlung, zusätzlich C1 thermische Anwendung
Erkrankungen des Muskelsystems
Wahlweise A motorisch-funktionelle Behandlung oder B sensomotorisch-perzeptive Behandlung, zusätzlich C2 Versorgung mit temporären Schienen
Die sensomotorisch-perzeptive Behandlung ist angezeigt, wenn Sensibilitätsstörungen oder Störungen der Körperwahrnehmung auftreten. Die Schienenverordnung ist ein Zusatz, sie kann nur in Kombination mit A oder B verordnet werden.
